Der Pflegegrad 3 bezeichnet laut dem Pflegeportal "Pflege" eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene sind in der Regel bei vielen alltäglichen Handlungen und Abläufen auf Hilfe angewiesen. Trotzdem: Nur weil sie einen Pflegegrad besitzen, bedeutet das nicht automatisch, dass Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 nicht mehr Auto fahren dürfen. Direkt verboten ist es also nicht.
Dem Pflegeportal zufolge entscheidet der psychische und körperliche Gesamtzustand über die Fahrtüchtigkeit.
In der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung steht in Paragraf 46 Absatz 1 auch: "Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen." Das gelte unter anderem, wenn "Erkrankungen oder Mängel" vorliegen würden. Für die Feststellung wird laut Anlage 4 des FeV in der Regel ein medizinisches Gutachten benötigt. Mögliche Krankheiten oder Einschränkungen, die einen Entzug des Führerscheins oder eine Einschränkung zur Folge haben können, sind demnach unter anderem mangelndes Sehvermögen, Bewegungsbehinderungen, Herz- und Gefäßkrankheiten, Krankheiten des Nervensystems, psychische Störungen und Nierenerkrankungen.
Ob Pflegebedürftige noch Auto fahren dürfen, ist demnach eine Einzelfallentscheidung. Ob sie es noch sollten, ist eine andere Frage. Der AOK zufolge würden viele Betroffene selbst merken, wenn es nicht mehr geht, andere würden ihre Fähigkeiten beim Autofahren aber überschätzen. Dann sei es an den Angehörigen, die oder den Pflegebedürftige(n) vom Autofahren abzuhalten.
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